Die Unterjährige Verbrauchsinformation (uVI)

Unterjährige Verbrauchsinformation nach §6 der neuen Heizostenverordnung

Datenbasiert. Direkt. Durchdacht.

Seit dem 1. Januar 2022 sind Eigentümer fernablesbarer Miethäuser zur unterjährigen Verbrauchsinformation (uVI) verpflichtet. § 5, Absatz 2 HKVO, definiert eine Wohnung als „fernablesbar“, sobald die Messgeräte der Wohnung ohne Wohnungszugang abgelesen werden können. Ist eine Wohnung „fernablesbar“,  muss den darin Wohnenden jeden Monat der Energieverbrauch der Wohnung mitgeteilt werden. Diese Mitteilungspflicht bringt viele technische und organisatorische Herausforderungen für Hausverwaltungen mit sich.

Der positive Aspekt: Jährliche  vor-Ort Ablesetermine entfallen.

Wir nehmen Ihnen alle zur Erstellung der neuen unterjährigen Verbrauchsinformation erforderlichen Schritte sachkundig ab. Vom Einbau kompatibler Datensammler (Gateways), über die Pflege Ihrer Stammdaten, bis zur Erstellung und Bereitstellung der monatlichen uVI für Eigentümer und Mieter. Für die Einrichtung der relevanten Online-Daten kontaktieren wir Sie persönlich. Dann übernehmen wir und richten die uVI für Sie ein.

Effizienz und Kosteneinsparung sind heute wichtiger denn je. Da wir für überzeugende Problemlösungen und Technikaffinität bekannt sind, bieten wir Ihnen unseren vorteilreichen unterjährigen Verbrauchsinformation Verwalterservice inklusive Datensammlern (Gateways) kostenneutral an.      

KOSTENNEUTRAL FÜR SIE:
+ persönlicher uVI Rundum-sorglos-Service
+ Funkdatensammler (Gateways) zur Fernauslesung
+ Einbau Funkdatensammler durch uns
+ Stammdaten-Einrichtung und Pflege durch uns
+ Erstellung und Bereitstellung der uVI für Eigentümer und Mieter
+ monatlicher uVI Versand online, per Post oder per E-Mail

STETS KOSTENGÜNSTIG FÜR SIE:
+ Heizkostenabrechnungen nach den neuesten gesetzlichen Grundlagen
+ Mietpreise für erforderliche Messtechnik
+ monatliche uVI per Post

Verwaltung der Empfänger leicht gemacht - selbst Hinterlegen oder die Aufgabe den eigentümern übertragen

Ihre Vorteile der uVI mit BFW im Überblick. Mit Uns brauch Sie sich um nichts zu kümmern.

Sie, werte Hausverwalter, sind vermutlich von Wohnungseigentümergemeinschaften beauftragt, den Mietparteien eine monatliche (unterjährige) Verbrauchsinformationen mitzuteilen. Diese umfasst den nutzerbezogenen Energieverbrauch in kWh, die Vormonats- und Vorjahreswerte, sowie den Vergleich mit einem Normnutzer. Die Aufwandskosten können Sie gemäß § 7 Absatz 2 HKVO auf die Mietparteien umlegen. Aus datenschutzrechtlichen Gründen haben Sie jeden Mieterwechsel unverzüglich via Online-Portal oder Datenaustausch mitzuteilen. Das Prozedere für die unterjährige Verbrauchsinformation klingt kompliziert und aufwändig? Nicht mit uns an Ihrer Seite.

Im BFW Online-Portal haken Sie die uVI einfach und schnell ab.

Mit Ihrem persönlichen Zugangscode zum nutzreichen BFW Online-Portal können Sie sich rund um die Uhr anmelden und z.B. die unterjährige Verbrauchsinformation für Mieter und Eigentümer eigenständig, schnell und komfortabel verwalten. Beim Ausfüllen der übersichtlich strukturierten uVI-Nutzerliste werden Sie Schritt für Schritt angeleitet. Sie hinterlegen einfach E-Mail-Adressen oder Anschriften der Mieter und aktivieren den automatischen monatlichen Versand der uVI bedarfsspezifisch per E-Mail, Post oder Online-Zugang.

Sie haben in der Regel nur Kontakt mit den Eigentümern? Kein Problem! Legen Sie für die Eigentümer einfach sogenannte „Eigentümerzugänge“ an und weisen Sie diesen die Wohnungen zu. Die Verwaltung des uVI-Versands kann ein Eigentümer dann komplett selbstständig erledigen.

Einem Eigentümerzugang können beliebig viele und liegenschaftsübergreifende Wohnungen hinzugefügt werden. Damit haben Sie schon alle Rechtspflichten des §6a der neuen HKVO erfüllt. Die Datenverwaltung erfolgt bequem und direkt über das BFW Online-Portal. Wir informieren die Mietparteien monatlich, wenn die unterjährige Verbrauchs-Information fertig gestellt ist.

Falls Sie Fragen zur uVI haben, rufen Sie einfach und direkt Ihren persönlichen Ansprechpartner an. Wir sind wirklich für Sie da.

Sie möchten Erstellung und Versand der uVI nicht über das BFW-Portal abwickeln? Dann bieten wir folgende Alternativen an:

+ ARGE Webservice uVI (consumption-data)
+ ARGE Datenaustausch E898
+ Anbindungen an andere Systeme nach Absprache (z.B. WODIS)
+ Verbrauchsinformation als PDF (mit allen Nutzern oder ein PDF pro Nutzer) per E-Mail

WISSENSWERTE TERMINE

01.01.2022: Eigentümer fernablesbarer Liegenschaften sind zur unterjährigen Verbrauchsinformation (uVI) verpflichtet.
01.12.2022: Der Einbau fernablesbarer, interoperabler Funktechnik zur Verbrauchserfassung wird verpflichtend.
Bis 31.12.2026 muss die Umrüstung auf Funk in allen Mietobjekten abgeschlossen sein.

Bestehenden Vertrag umziehen

Werterhaltend. Wirtschaftlich. Wohltuend.

Unsere einmaligen Vorteile haben Sie überzeugt? Es ist Zeit für einen Vertragsumzug? Dann rufen Sie uns einfach an. Oder schicken uns eine Angebotsanfrage ganz bequem über unseren Tarifrechner. Wir senden Ihnen sofort Ihr unverbindliches Angebot per E-Mail zu. Wir kümmern uns auch verlässlich um vollumfänglich fließende Wechselprozesse: Analysieren bestehende Verträge. Erstellen detaillierte Umrüstungspläne. Und übernehmen das komplette Kündigungsmanagement. Wir freuen uns auf Sie.

Ihre Vorteile im Überblick:

  1. Zuverlässige und automatische Erfassung von Verbrauchsdaten
  2. Erfüllt schon heute technische Anforderungen
  3. Ein offener Datenstandard steht bereit
  4. Hohe Datensicherheit
  5. Das Funk-System ist die Basis für monatliche Verbrauchsinformationen an Ihre Bewohner

Mit dem BFW Funksystem erfüllen Sie bereits heute die Vorgaben der neuen HKVO. Die Verbrauchsdaten in Ihren Liegenschaften werden komplett automatisiert und zuverlässig erfasst. Somit entfallen für Sie und Ihre Mieter die Ablesetermine. Alle Geräte sind digital miteinander vernetzt. Das ermöglicht eine umfängliche Plausibilitätsprüfung und erzeugt eine größere Abrechnungsgenauigkeit. Mit der ista Mess- und Verteiltechnik steht Ihnen zusätzlich auch ein offener Datenstandard zur Verfügung.