Die Unterjährige Verbrauchs-Information (UVI)

Die unterjährige Verbrauchs-information nach §6 der neuen Heizostenverordnung

Datenbasiert. Direkt. Durchdacht.

Die neue Heizkostenverordnung bringt viele neue Pflichten mit sich. Darunter auch die sogenannte  „unterjährige Verbrauchs-Information“ (kurz uVI). Also das monatliche Bereitstellen der Verbräuche Heizung und Warmwasser bezogen auf jede einzelne Wohnung. Wir als BFW bieten die uVI deutschlandweit mit fernablesbaren Geräten an. Seit dem 1. Januar 2022 sind Eigentümer fernablesbarer Miethäuser zur Leistung der uVI verpflichtet. 

§ 5, Absatz 2 HKVO, definiert „fernablesbar“ als Ausstattung zur Verbrauchserfassung, die ohne Wohnungszugang abgelesen werden kann. Die neue Mitteilungspflicht uVI bringt viele neue technische und organisatorische Herausforderungen für Gebäudeeigentümer mit sich. Ein positiver Aspekt: jährliche Ablesetermine entfallen.

Sie, werte Eigentümer, sind dazu verpflichtet, Ihren Mietparteien monatliche Verbrauchsinformationen mitzuteilen. Diese umfasst den nutzerbezogenen Energieverbrauch in kWh, die Vormonats- und Vorjahreswerte, sowie den Vergleich mit einem Normnutzer. Die Aufwandskosten können Sie gemäß § 7 Absatz 2 HKVO auf Ihre Mietparteien umlegen. 

Aus datenschutzrechtlichen Gründen haben Sie jeden Mieterwechsel zeitnah via Online-Portal oder Datenaustausch mitzuteilen. Das Prozedere für die unterjäjhrige Verbrauchs-Information klingt kompliziert und aufwändig? Nicht mit uns an Ihrer Seite.

Die uvi mit bfw

Ihre Vorteile der unterjährigen Verbrauchs-Information mit BFW im Überblick. Mit BFW brauchen Sie sich um nichts zu kümmern.

Wir nehmen Ihnen alle zur Erstellung der neuen unterjährigen Verbrauchs-Information erforderlichen Schritte sachkundig ab. Vom Einbau kompatibler Datensammler (Gateways), über die Pflege Ihrer Stammdaten, bis zur Erstellung und Bereitstellung der monatlichen uVI für Sie und Ihre Mietparteien. Für die Einrichtung der relevanten Online-Daten kontaktieren wir Sie persönlich. Dann übernehmen wir und richten die uVI für Sie ein. 

Sie bekommen Ihren persönlichen Zugangscode zum nutzreichen BFW Online-Portal. Damit können Sie sich 24/7 einloggen und z.B. die uVI für sich und Ihre Mietparteien eigenständig, schnell und komfortabel verwalten. Beim Ausfüllen der übersichtlich strukturierten uVI werden Sie Schritt für Schritt angeleitet.

Sie hinterlegen einfach die E-Mail-Adressen der Mieter und aktivieren den automatischen monatlichen Versand der unterjährigen Verbrauchs-Information per E-Mail, per Post oder über separate Online-Zugänge. 

Damit haben Sie alle Rechtspflichten des §6a der neuen HKVO erfüllt. Die Datenverwaltung erfolgt bequem und direkt über BFW. Wir informieren Ihre Mietparteien monatlich, wenn die unterjährige Verbrauchs-Information fertig gestellt ist.

Falls Sie Fragen zur unterjährigen Verbrauchs-Information haben, rufen Sie einfach und direkt Ihren persönlichen Ansprechpartner an. Wir sind wirklich für Sie da.

Mit uns profitieren Sie vom kostenneutralen uVI-Service. Effizienz und Kosteneinsparung sind heute wichtiger denn je. Da BFW für überzeugende Problemlösungen und Technikaffinität bekannt ist, bieten wir Ihnen unseren Vorteilreichen uVI-Service inklusive Datensammlern (Gateways) kostenneutral an.

Ihre Vorteile

KOSTENNEUTRAL FÜR SIE:
+ persönlicher uVI Rundum-sorglos-Service
+ Funkdatensammler (Gateways) zur Fernauslesung
+ Einbau Funkdatensammler durch BFW
+ Stammdaten-Einrichtung und Pflege durch BFW
+ Erstellung und Bereitstellung der uVI für Eigentümer und Mieter
+ monatlicher uVI Versand online per E-Mail durch BFW

STETS KOSTENGÜNSTIG FÜR SIE:
+ Heizkostenabrechnungen nach uVI
+ Gerätemiete
+ monatliche uVI per Post

Sie möchten Erstellung und Versand der uVI nicht über das BFW-Portal abwickeln? Dann bieten wir folgende Alternativen an:

+ ARGE Webservice uVI (consumption-data)
+ ARGE Datenaustausch E898
+ Anbindungen an andere Systeme nach Absprache (z.B. WODIS)
+ Verbrauchsinformation als PDF (mit allen Nutzern oder ein PDF pro Nutzer) per E-Mail

WISSENSWERTE TERMINE

01.01.2022: Eigentümer fernablesbarer Liegenschaften sind zur unterjährigen Verbrauchsinformation (uVI) verpflichtet.
01.12.2022: Der Einbau fernablesbarer, interoperabler Funktechnik zur Verbrauchserfassung ist verpflichtend.
Bis 31.12.2026 muss die Umrüstung auf Funk in allen Mietobjekten abgeschlossen sein.

Ihre Vorteile im Überblick:

  • Zuverlässige und automatische Erfassung von Verbrauchsdaten
  • Erfüllt schon heute kommende technische Anforderungen
  • Ein offener Datenstandard steht bereit
  • Hohe Datensicherheit
  • Das Funk-System ist die Basis für monatliche Verbrauchsinformationen an Ihre Bewohner

Mit dem BFW Funksystem erfüllen Sie bereits heute die Vorgaben der neuen HKVO. Die Verbrauchsdaten in Ihren Liegenschaften werden komplett automatisiert und zuverlässig erfasst. Somit entfallen für Sie und Ihre Mieter die Ablesetermine. Alle Geräte sind digital miteinander vernetzt.

Das ermöglicht eine umfängliche Plausibilitätsprüfung und erzeugt eine größere Abrechnungsgenauigkeit. Mit der BFW Mess- und Verteiltechnik steht Ihnen zusätzlich auch ein offener Datenstandard zur Verfügung.