FAQ

FAQ: Die wichtigsten Fragen und Anworten für Sie auf einen Blick? Sie haben weitere Fragen? Wir beantworten diese gerne auch persönlich. Rufen Sie uns an.

Vorteil der Abrechnung mit BFW-KA

Sie interessieren sich für die Heizkostenabrechnung mit Techem? Wunderbar, wir unterstützen Sie gerne. Sprechen Sie uns einfach an und wir erstellen Ihnen ein Angebot.

Nun folgt der Vertragsabschluss. Je nach Ihren Bedürfnissen nehmen wir eine Vor-Ort-Begehung vor und schauen uns die Gegebenheiten in Ihrer Immobilie an.

Bei Bedarf bauen wir unsere zuverlässigen Messgeräte in Ihrer Liegenschaft ein. Dafür kommt ein kompetentes Fachkräfte-Team vorbei. Die Techem Funkgeräte sind fernauslesbar. Sie senden die Verbrauchswerte Ihrer Immobilie pünktlich und automatisch an uns – sicher verschlüsselt natürlich.

Ihr Aufwand für die Heizkostenabrechnung ist mit BFW minimal.  wir holen Ihre Nutzerdaten per Funk ab. Das geht ganz unkompliziert im Techem Kundenportal mit Abrechnung Online. Hier können Sie übersichtlich einsehen, welche Werte für die Abrechnung vorliegen.

BFW erstellt für Sie die Gesamt- und Einzelabrechnungen der Heizkosten, die Sie ausgedruckt erhalten. So können Sie allen Mieterinnen und Mietern ihre Heizkostenabrechnung schnell und einfach zukommen lassen. Und Sie? Haben mit wenigen Klicks Ihren Verwaltungsaufwand reduziert.

Fragen zur UIV bei BFW

Ja, in diesem Fall haben Mieter das Recht, bei der HKA/BKA angefallene Kosten um 3 % zu kürzen. Bisher existiert noch keine Definition, wann eine Nichterfüllung der Informationspflicht vorliegt. Wir geben alles dafür, dass Sie Ihrer Informationspflicht stetig und rechtssicher nachkommen. Sie können unterjährige Verbrauchsinformationen auch rückwirkend erzeugen oder erneut versenden. Bei Fragen schreiben Sie uns gerne eine E-Mail an uvi@bfwka.de. Wir melden uns zeitnah bei Ihnen.

Für Mietparteien entstehen keinerlei Mehrkosten. Hauseigentümer mit BFW Dienstleistungsvertrag profitieren von unserer preisgünstigen Ausstattung mit uVI kompatiblen Funkgeräten. Die erforderlichen Datensammler (Gateways) installieren BFW Experten für Sie kostenfrei.

Ja, unsere modernen elektronischen Heizkostenverteiler erfüllen alle Ansprüche an Interoperabilität. Durch den Funkstandard wM-Bus können unsere Geräte von jedem wM-Bus Empfänger empfangen werden. Bei Bedarf liefert Ihnen BFWKA alle für die Verarbeitung der Funkprotokolle erforderlichen Informationen..

In diesen bereits teuren Zeiten geben wir unser Bestes, die Preise für unsere servicestarken, vielseitigen Dienstleistungen und die uVI minimal zu halten. Für Details schreiben Sie uns gerne eine E-Mail an uvi@bfwka.de. Wir melden uns zeitnah bei Ihnen.

Kostenneutralität bezeichnet den Ausgleich von Mehrkosten im Hinblick auf die erwartete Energiekosten-Einsparung. Die Kostenneutralität wird aktuell vermutlich nicht gegeben sein. Das Thema „Auswertung der Wirtschaftlichkeit“ wurde vom deutschen Bundesrat in das Jahr 2024 verschoben.

Welche Postionen müssen in die Heizkostenabrechnung

Wie funktioniert die Betriebskostenabrechnung bei BFW-KA?

 Abrechnung Online  bietet viele Vorteile: Sie haben jederzeit Zugriff und brauchen keine extra Software. Die Eingabe ihrer Kosten- und Nutzerdaten erfolgt Schritt für Schritt – das ist übersichtlich und vermeidet Fehler. Das System prüft automatisch Ihre Eingaben. Stellen Sie um auf Abrechnung Online und schonen Sie Ressourcen. So ist die Erstellung Ihrer Heizkostenabrechnung schnell erledigt und ganz unkompliziert. Übrigens: wenn Sie die Abrechnung lieber klassisch mit einem ausgedruckten Formular bearbeiten, stellen wir Ihnen selbstverständlich unsere Unterlagen ausgedruckt zur Verfügung. Ausfüllhinweise dazu erhalten Sie …

Sie interessieren sich für die Heizkostenabrechnung mit Techem? Wunderbar, wir unterstützen Sie gerne. Sprechen Sie uns einfach an und wir erstellen Ihnen ein Angebot.

Nun folgt der Vertragsabschluss. Je nach Ihren Bedürfnissen nehmen wir eine Vor-Ort-Begehung vor und schauen uns die Gegebenheiten in Ihrer Immobilie an.

Bei Bedarf bauen wir unsere zuverlässigen Messgeräte in Ihrer Liegenschaft ein. Dafür kommt ein kompetentes Fachkräfte-Team vorbei. Die Techem Funkgeräte sind fernauslesbar. Sie senden die Verbrauchswerte Ihrer Immobilie pünktlich und automatisch an uns – sicher verschlüsselt natürlich.

Ihr Aufwand für die Heizkostenabrechnung ist mit BFW minimal.  wir holen Ihre Nutzerdaten per Funk ab. Das geht ganz unkompliziert im Techem Kundenportal mit Abrechnung Online. Hier können Sie übersichtlich einsehen, welche Werte für die Abrechnung vorliegen.

BFW erstellt für Sie die Gesamt- und Einzelabrechnungen der Heizkosten, die Sie ausgedruckt erhalten. So können Sie allen Mieterinnen und Mietern ihre Heizkostenabrechnung schnell und einfach zukommen lassen. Und Sie? Haben mit wenigen Klicks Ihren Verwaltungsaufwand reduziert.

Welche Betriebskosten müssen in die Abrechnung

Die Betriebskostenverordnung gibt Auskunft: „Betriebskosten sind die Kosten, die dem Eigentümer durch das Eigentum am Grundstück oder durch den bestimmungsmäßigen Gebrauch des Gebäudes, der Nebengebäude, Anlagen, Einrichtungen und des Grundstücks laufend entstehen“. Vermieterinnen und Vermieter dürfen aber nur bestimmte Kosten auf die Mieterinnen und Mieter umlegen. Unter anderem diese: 

  • Grundsteuer
  • Wasserversorgung und Entwässerung 
  • Heizkosten sowie Kosten für die Wartung der Heizungsanlage
  • Warmwasserversorgung 
  • Betriebskosten für einen Aufzug, falls vorhanden
  • Müllabfuhr und Straßenreinigung 
  • Pflege des Gartens
  • Beleuchtung (etwa von Treppenhaus und Kellerflur) 
  • Sach- und Haftpflichtversicherungen
  • Hausmeisterkosten 
  • Fernsehen, Antenne oder Kabelanschluss
  • Kosten für einen Waschraum, falls vorhanden 
  • Sonstige Betriebskosten

Bestimmte Kosten dürfen Vermieterinnen und Vermieter nicht auf Ihre Mieterinnen und Mieter in der Nebenkostenabrechnung umlegen. Etwa diese: 

  • Kosten für Reparaturen, Instandhaltungs- und Instandsetzungsarbeiten
  • Verwaltungskosten
  • Steuern
  • Zinsen für die Immobilienfinanzierung
  • Anteilige Betriebskosten, falls Leerstand im Haus 

Das Bundesgesetzbuch sieht vor, dass die (kalten) Betriebskosten nach Anteil der Wohnfläche umgelegt werden. Das gilt, sofern im Mietvertrag nichts anderes vereinbart wurde. Für manche Nebenkosten kann auch ein anderer Verteilerschlüssel gelten, zum Beispiel die Abrechnung nach Anzahl der Wohneinheiten im Haus oder nach Personenanzahl. Die Kosten für Heizung und Warmwasser sind verbrauchsabhängige Betriebskosten und müssen dementsprechend überwiegend nach dem tatsächlichen Verbrauch abgerechnet werden. 

Vermieterinnen und Vermieter können alternativ auch eine Betriebskostenpauschale im Mietvertrag festhalten. 

Die Betriebskostenabrechnung muss innerhalb von 12 Monaten nach dem Abrechnungszeitraum erledigt sein. Das regelt § 556 Abs. 3 Satz 2 des BGB. Das bedeutet, dass dem Mieter eine Abrechnung für den Zeitraum Januar- Dezember 2020 bis spätestens zum 31. Dezember 2021 zugehen muss. Wir diese Abrechnungsfrist nicht eingehalten, kann der Mieter die Abrechnung anfechten.

 

Die Wartungskosten bzw. Betriebskosten einer zentralen Heizungsanlage sind alle jene Kosten, die im Zusammenhang mit dem Betrieb der Heizungsanlage entstehen.

Hierzu zählen laut § 7 Absatz 2 der Heizkostenverordnung (HKVO) folgende Kosten:

  • die Kosten der verbrauchten Brennstoffe und ihrer Lieferung
  • die Kosten des Betriebsstromes
  • die Kosten der Bedienung, Überwachung und Pflege der Anlage
  • die Kosten der regelmäßigen Prüfung der Betriebsbereitschaft und Betriebssicherheit der Heizungsanlage einschließlich der Einstellung durch eine Fachkraft
  • die Kosten der Reinigung der Anlage und des Betriebsraumes
  • die Kosten der Messungen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz
  • die Kosten einer Ausstattung zur Verbrauchserfassung (z. B. Heizkostenverteiler) einschließlich der Kosten der Eichung sowie die Kosten der Berechnung, Aufteilung (z. B. Heizkostenabrechnung) und Verbrauchsanalyse.