Mit der novellierten Heizkostenverordnung (HKVO) erhalten Sie ab sofort monatlich von Ihrer
Hausverwaltung eine Information über Ihren Verbrauch von Warmwasser und Heizenergie. Nach
dem Gesetz ist jeder Vermieter dazu verpflichtet, sofern in Ihrer Wohnung fernablesbare Messgeräte
vorhanden sind. Dies sind Warmwasserzähler, Wärmezähler oder Heizkostenverteiler. Der Einbau
von fernablesbaren Messgeräten ist bei Neuinstallation beziehungsweise für alle bestehenden
Mehrfamilienhäuser bis Ende 2026 gesetzlich vorgeschrieben.
In den vergangenen Wochen hat das Bundeskabinett zwei neue Verordnungen gebilligt, die sich abgekürzt „EnSikuMaV“ und „EnSimiMaV“ nennen. Hinter beiden Abkürzungen verbergen sich Verordnungen zur Energieversorgungssicherheit. Während EnSikuMaV für kurzfristige Maßnahmen steht, beschäftigt sich die EnSimiMaV mit mittelfristigen Lösungen.
Welche Vorteile habe ich als Mieter?
- Sie erhalten zeitnah mehr Transparenzüber Ihre tatsächlichen Verbräuche
- Sie kennen Ihren individuellen Energieverbrauch und können diesen beeinflussen
- Sie können monatlich ablesen, ob sich der Verbrauch erhöht oder verringert hat
- Durch den Einsatz funkfähiger Messgeräte entfällt die jährliche Ablesung in Ihrer Wohnung
Nutzen Sie die monatlichen Verbrauchsinformationen, um Ihren Verbrauch effizient zu senken.
Das schont die Umwelt, spart bares Geld und verhindert unangenehme Überraschungen bei der
jährlichen Verbrauchskostenabrechnung!
Das müssen Sie wissen:
- Die unterjährige Verbrauchsinformation ist gesetzlich vorgeschrieben und ein wesentlicher Bestandteil der Energiewende
- In Abstimmung mit der Hausverwaltung erhalten Sie die monatliche Verbrauchsinformation elektronisch oder per Post
- Wo derzeit keine fernablesbaren Messgeräte m Einsatz sind, erfolgt auch keine monatliche Verbrauchsinformation
- Nutzen Sie die monatliche Verbrauchsinformation, um aktiv Ihren Energieverbrauch zu senken